Zulassungsvoraussetzungen

Zugelassene Fachabschlüsse

In welchem Fach wird ein Abschluss anerkannt? Seit der BAMA-Reform gibt es eine Vielzahl an interdisziplinären Studiengängen, so dass eine eindeutige Aussage nicht mehr zu treffen ist. Wichtig ist die Nähe zum Fach DaF/DaZ bzw. der Umfang fachnaher Studienbestandteile (das muss also mit Kern/Beifach nichts zu tun haben) - und das wird ggf. auf der Basis Ihres Transcripts of Records geprüft.

a) "in einem neuphilologischen Studiengang"
neuphilologisch = auch rein linguistische oder rein literaturwissenschaftliche Fächer.
Altphilologische Fächer: s. Antrag auf Anerkennung; Eine Chance haben Sie dann nur mit langjähriger DaF/DaZ-Erfahrung.

b) "im Fach Wirtschaftspädagogik mit dem Schwerpunktfach Deutsch"

c) "in einem kulturwissenschaftlich orientierten Studiengang mit interkulturellem Schwerpunkt (mindestens 30 LP bzw. 12 SWS)"
kulturwissenschaftlich = interkulturell, anthropologisch, ethnologisch-kulturvergleichend etc.

d) "in einem pädagogisch-erziehungswissenschaftlich orientierten Studiengang mit interkulturellem Schwerpunkt (mindestens 30 LP bzw. 12 SWS)"
>>> Nicht zulässig: fachfremde Lehramtsfächer, z.B. Lehramt Chemie, Religion, Geschichte etc.

e) "oder einem äquivalenten Abschluss": Im Zweifelsfall besprechen Sie mit der Fachstudienberaterin die Chance, einen Sonderantrag auf Zulassung zu stellen. Reichen Sie zur Beurteilung das Transcript of Records ein.

Es ist irrelevant, ob Sie das Fach als Haupt- oder Nebenfach, als Kern- oder Beifach studiert haben, aber Sie müssen einen Abschluss vorweisen können.