Doppelstudium

 

1   Planung des Doppelstudiums

Wenn das Studium in beiden Studiengänge zeitgleich begonnen wird, ist das Doppelstudium erfahrungsgemäß schwer innerhalb der Regelstudienzeit zu absolvieren. Die Doppelbelastung v.a. in den arbeitsintensiven Anfangssemestern ist für viele zu hoch.
Studieren Sie also am besten zeitversetzt. Beachten Sie dabei, dass alle DaF/DaZ-Veranstaltungen nur einmal pro Jahr angeboten werden.
Alternativen:
a) MA DaF/DaZ im WS >> M.Ed. / MA Germ. etc. erst im SoSe
b) M.Ed. / MA Germ. im WS >> MA DaF/DaZ Beginn regulär im WS danach.
Oder Sie entscheiden sich für ein Teilzeitstudium (s. den Teilzeitstudienplan).

 

2   Studienerleichterungen über Modulanerkennungen etc.

Für Doppelstudierende gibt es als maximale Erleichterungen, die jedoch je nach Fach variieren:
- Anerkennung von je 1 Modul in jedem Fach, also von 2 Modulen insgesamt
- Anerkennung der Masterarbeit in dem jeweils anderen Fach, in dem diese nicht geschrieben wurde.

Hier die bisherigen Übereinkünfte:

Vereinbarungen im Maximalumfang zu gegenseitiger Anerkennung (2 Module, 1 gemeinsame Masterarbeit) gibt es für

  • M.Ed. Deutsch
  • MA Germanistik
  • M.Ed. Französisch / Spanisch

Achtung: Die Anerkennung eines philologischen Moduls und die gemeinsame Masterarbeit muss aus dem selben Fach sein, sofern es sich um eine Philologie handelt.

M.Ed. Englisch: Die Anglistik kann keine generelle Absprache treffen, aber Einzelanträge zu Modulanerkennungen können geprüft werden. Sie können aber eine gemeinsame Masterarbeit anstreben und bekommen das Modul 12 in Englisch für unser Modul VI anerkannt.

M.A. Übersetzung: Auch mit dem Fachbereich 06-Germersheim hatten wir schon gemeinsame Masterarbeiten. Wir erkennen für unser Modul VI das Modul 1-Dolmetschwissenschaften an, im M.A. Translation das Modul "Politik und Zeitgeschehen".

Aus nicht-philologischen Fächern gibt es bei uns keine Anerkennung eines Moduls. In einigen Fällen sind aber gemeinsame Masterarbeiten zu z.B. interkulturellen Themen in Geographie/Erdkunde, Philosophie/Ethik oder Geschichte vereinbart worden - das kommt ganz auf die jeweiligen Dozent:innen an.

 

3   Vereinbarte Details

A    Germanistik/Deutsch (Beschluss des Prüfungsausschusses des DI vom 24. 6. 2019)

1 a) Anerkennungen M.ed. Deutsch - MA DaF/DaZ
- MA DaF/DaZ: Das Modul VI (Multimedia) kann ersetzt werden durch ein anerkanntes M.Ed.-Modul (Modul 11 wegen der SWS-Zahl, notfalls Modul 14)
- M.Ed. Deutsch: Das Modul 12 (Mehrsprachigkeit) kann ersetzt werden durch das anerkannte Modul V (Sprachlehrforschung) des MA DaF/DaZ. Dies ist jedoch wenig empfehlenswert, wenn man "Integrationskurse" oder "Deutsch für den Beruf" (BAMF-Kurse) unterrichten möchte.
[Eine weitere Anerkennungsmöglichkeit besteht bei dem Sprachmodul IX in DaF/DaZ und dem Spracherwerbsanteil in Modul 12 des M.ed.]

1 b) Anerkennungen MA Germ. - MA DaF/DaZ
- MA DaF/DaZ: Das Modul VI (Multimedia) kann ersetzt werden durch das (anerkannte) Modul SGSP 16 des MA Germanistik (Germ. Sprachwissenschaft)

2 Gemeinsame Masterarbeit
Eine Masterarbeit im Bereich DaZ, Spracherwerb, Sprachlehrforschung, Angewandte Linguistik, Kontrastive Linguistik etc. kann für beide Abschlüsse anerkannt werden.
Bei Interesse müssten die Inhalte der Arbeit abgesprochen werden. Zu klären wäre, ob dann je nach Fall 1 Gutachter:in aus DaF/DaZ bei dem M.Ed./MA Germanistik-Verfahren dabei sein soll.

B   Romanistik (Beschluss des Leitungsgremiums am 28. 1. 2013):

[Achtung: In der Datei ist die Modulnummer falsch. >>> Wir erkennen das Romanistik-Modul für Modul VI / MM an.]

TOP 8: Studierenden im M.A. Deutsch als Fremdsprache, die in einem Doppelstudiengang auch im M.Ed. Französisch oder Spanisch eingeschrieben sind, werden zukünftig nach Maßgabe des Anhangs zum Protokoll („Doppelmaster M.A. Deutsch als Fremdsprache + M. Ed. Französisch/ Spanisch“, https://download.uni-mainz.de/fb05-romanistik/PO/Doppelmaster_Daf_MEdRomanistik.pdf) wechselseitig Module anerkannt.

C   Weitere Erleichterungen aufgrund der Vorkenntnisse aus dem M.Ed.:

  • FD.1: Sitzungen zur Unterrichtsplanung müssen nicht absolviert werden
  • PA1.1: Workshop bzw. Sitzung zur Unterrichtsbeobachtung muss nicht besucht werden.
  • G-Modul: Die Klausur kann mitgeschrieben werden, auch wenn eine der 3 Veranstaltungen fehlt, in der der Leistungsnachweis dann im Folgejahr beim Besuch der Veranstaltung erbracht wird.
    Praktikumsmodul: Das Modul kann besucht werden, auch wenn im G-Modul nur G.1 besucht wurde. (FD.1 und SUV.1 hingegen müssen absolviert sein.)
  • PA.2-Projektmodul: Das Projektmodul kann besucht werden, wenn eine der G-Veranstaltungen und FD.2 und / oder FD.3 fehlen. (FD.1 und LK.2 hingegen müssen absolviert worden sein.)
  • Weitere Anerkennungen z.B. von Einzelseminaren, Prüfungsleistungen oder Praktika gibt es in der Regel nicht (weder für Seminare noch für das Empirische Design in DaF/DaZ).

Es gibt kleine und große Modul-Anerkennungen in DaF/DaZ (Details: im Master-DaFZ-Kurs in Moodle). Kleine Anerkennungen (nur Note, keine Details) können per Email oder in der Sprechstunde beantragt und sofort ausgeführt werden. Für große Anerkennungen (mit Details) müssen Sie das Externe Modul V/VI + 3 Externe Veranstaltungen anmelden und sich dann 2 x zur Prüfung anmelden. Nach der Notenvergabe müssen Sie Frau Grein die Veranstaltungstitel und die Titel der Leistungen mitteilen.

 

4    Gemeinsame Masterarbeit und Mündliche Prüfung

Masterarbeit (MA): Sie haben folgende Varianten zur Wahl:
- MA in DaF/DaZ mit 2 Prüferinnen aus DaF/DaZ
- MA im M.Ed. (oder anderem M.A.) mit 2 Prüfer:innen aus dem M.Ed.-Fach
- MA in DaF/DaZ mit einer/m Prüfer*in aus dem anderen Fach als Zweitgutachter:in
- MA im M.Ed. (oder anderem M.A.) mit einer Prüferin aus DaF/DaZ als Zweitgutachter:in

Falls Ihr:e Erstgutachter:in nicht aus DaF/DaZ ist, sind trotzdem eine enge fachliche Abstimmung (mit der DaF/DaZ-Zeitgutachterin oder in der Fachstudienberatung)  und eine Präsentation im Masterkolloquium nötig. Daher Achtung: Bei einer Mastermeldung nicht in DaF/DaZ entfallen zwar die Anmeldefristen. Sie sollten sich aber so anmelden, dass Sie einen großen Teil der Arbeit paralell zum Semester (und damit dem Masterkolloquium MA.1) schreiben.

>> Anerkennungsprocedere für die Masterarbeit: Sobald die Masterarbeit, die nicht in DaF/DaZ angemeldet wurde, bestanden ist und die Note in Jogustine eingetragen wurde, können Sie den Antrag auf Anerkennung der Masterarbeit (siehe Formulare) stellen (nicht früher: Bescheid von HPL und Dekanat 05/2019).

Mündliche Prüfung: Erst nach der Anerkennung bzw. der Notenvergabe in DaF/DaZ können Sie sich zur Mündlichen Prüfung in DaF/DaZ melden. Nur bei Variante 2 (2 Gutachter:innen aus einem anderen Fach bei der MA) können Sie selbst entscheiden, wer Sie in der Mündlichen Prüfung prüfen soll.