Besonderheiten für ausländische Bewerber:innen

 

Erasmus+ >>> hier.

Bewerber:innen mit ausländischen Abschlüssen benötigen sämtliche auf der Vorseite für deutsche Studierende genannten Unterlagen bzw. müssen diese Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Zusätzlich brauchen Sie:

1   Anerkennungsurkunde

Ausländische Bewerber:innen benötigen eine Anerkennungsurkunde der Abteilung Internationales/Incoming . Die Bewerbung erfolgt nach der Bezahlung über Jogustine >>> Bewerberaccount >>> etc., siehe die näheren Informationen auf der verlinkten Seite (rechte Spalte).
Bitte spätestens im März = 4-6 Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist  beantragen, sonst wird es evtl. mit der Zeit knapp. [Eine Bewerbung über Uni-Assist ist nicht nötig.] Bewerbung ohne Zeugnis: Sie stehen noch im Abschlussverfahren des Bachelor oder eines äquivalenten Studiengangs in Ihrem Heimatland? Mit einem Nachweis von mindestens 135 Leistungspunkten können Sie sich trotzdem bewerben. Sie müssen dann im 1. Fachsemester DaF/DaZ die BA-Prüfung abgelegt haben.

2   Bewerbervisum

Wenn Sie sich beworben haben und noch keinen Bescheid haben, ob Sie genommen wurden, können Sie trotzdem ein Visum beantragen, siehe den Link in der rechten Spalte.

3   Sprachnachweis

Die meisten ausländischen Studierenden sind keine deutschen Muttersprachler:innen und müssen daher ein Sprachzeugnis mit einreichen. Gefordert ist das Niveau C1+/C2, bewerben kann man sich aber bereits mit B2 für ein propädeutisches Sprachjahr, siehe den Link in der rechten Spalte.

Nötig ist Dokumentation eines Sprachniveaus entsprechend DSH-3, TestDaF/DaZ TDN 5 (Ausnahme: im Hörverstehen auch TDN 4 zulässig) bzw. nach dem europäischen Referenzrahmen ein äquivalentes C2.