Masterarbeit in DaF / DaZ

 

Was müssen Sie bei der Erstellung einer Masterarbeit berücksichtigen? Eine aktuelle und detaillierte Besprechung erfolgt in MA.1 - Masterkolloquium.

 

 

1    Umfang von 60 Seiten

Die Masterarbeit sollte laut Prüfungsordnung einen Umfang von ungefähr 60 Seiten (ohne Anhang) haben. Sie kann nur auf Deutsch geschrieben werden. 60 Seiten sind ein Richtwert; die exakte Seitenzahl hängt vom Thema ab, jedoch soll die Arbeit 50 Seiten nicht unter- und 70 Seiten nicht überschreiten.

In der rechten Spalte finden Sie ein Beispiel für eine gelungene - empirische - Masterarbeit.

 

2    Themenwahl

  • Themenbereich: Sie können kein Masterarbeitsthema wählen, das Sie in einer Hausarbeit oder im Empirischen Design bereits behandelt haben.
  • Flexibilität: Formulieren Sie Ihr Thema offen. Ein allgemeiner Titel erlaubt Ihnen später einen präzisierenden Untertitel.
  • Themenwechsel: Das Thema kann max. 1x und nur im 1. Monat des Bearbeitungszeitraums geändert werden. Dann ist das neue Thema innerhalb von 4 Wochen festzulegen.

 

3    Arten von Masterarbeiten

Wie bei den Hausarbeiten unterscheiden wir zwischen

  • eher theoretischen Themen (nicht für eine DaFZ-Masterarbeit empfehlenswert),
  • didaktischen, praxisorientierteren Themen, bei denen Sie z.B. ein Kurskonzept oder eine Lehrmaterial-Reihe erstellen,
  • empirischen Themen, bei denen Sie eine Untersuchung durchführen.

Im Studium sollen Sie Kompetenzen in allen drei Ausrichtungen erwerben und unter Beweis stellen. Wenn Sie also bisher eher praxisorientierte Arbeiten geschrieben haben, sollten Sie jetzt eine empirische oder theoretische MA-Arbeit verfassen.

 

4   Fristverlängerung

a)  Antrag auf Verlängerung nach § 15 der gemeinsamen PO der Fachbereiche 02, 05 und 07:
Dieser Passus betrifft nach Auskunft der Rechtsabteilung des FB05 ausschließlich Probleme im Zusammenhang mit dem zu bearbeitenden Thema (Beispiel: Der von Ihnen untersuchte Pilotkurs fällt aus etc.). Familiäre Belastungen etc. sind kein zulassbarer Verlängerungsgrund.

b) Vorlage eines Attests (nicht einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinung)
Bitte reichen Sie bei physischer oder psychischer Erkrankung ein Attest bei Herrn Herm ein (im Original). Die Frist wird um die Dauer der Kankschreibung verlängert.