Der Bereich DaF/DaZ bietet Studierenden die Möglichkeit eines Doppelstudiums. Dies ist besonders für Interessierte aus M.Ed.- und philologischen M.A.-Studiengängen eine Möglichkeit, ihren Tätigkeitsbereich zu erweitern und sich mit Blick auf mögliche Berufsfelder breiter aufzustellen.
Planung des Doppelstudiums
Machen Sie sich vor Beginn eines Doppelstudiums Gedanken über folgende Fragen:
- Welche Vorteile bietet mir ein zusätzlicher Abschluss?
- Lässt sich ein DaF/DaZ-Studiengang mit den Inhalten des bereits gewählten Studiengangs sinnvoll kombinieren?
- Sind Sie bereit, einen Mehraufwand in Kauf zu nehmen?
Erfahrungsgemäß werden die Anfangssemester etwas arbeitsintensiver. Daher empfiehlt es sich, ein mögliches Doppelstudium vorausschauend zu planen. Einen beispielhaften Überblick können Sie dem Teilzeitstudienplan (Link wird zeitnah ergänzt) entnehmen.
Beachten Sie bitte, dass alle DaF/DaZ-Veranstaltungen nur einmal pro Jahr angeboten werden.
Vorteil eines Doppelstudiums: Ein Doppelstudium bietet Ihnen die Aussicht zu einer gemeinsamen Masterarbeit, in der Sie inhaltliche Aspekte beider Studiengänge miteinander kombinieren können. Im Falle des Bestehens ergibt sich die Möglichkeit diese für den Abschluss in beiden Studiengängen anerkennen zu lassen. Weitere Möglichkeiten zur Anerkennung von Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen gibt es nicht.
Besprechen Sie nähere Details bzgl. der bestehenden Optionen mit den zuständigen Studiengangsberater:innen. In manchen Fällen können aufschlussreiche Hinweise und Tipps angesprochen werden, die Ihre Wahl beeinflussen können.
Gemeinsame Masterarbeit und Mündliche Prüfung
1) Masterarbeit: Folgende Varianten für die Abnahme der Abschlussprüfungen stehen Ihnen zur Wahl:
- Variante 1: M.A. in DaF/DaZ mit 2 Prüferinnen aus DaF/DaZ
- Variante 2: M.A. im M.Ed. (oder anderem M.A.) mit 2 Prüfer:innen aus dem M.Ed.-Fach
- Variante 3: M.A. in DaF/DaZ mit einer/m Prüfer*in aus dem anderen Fach als Zweitgutachter:in
- Variante 4: M.A. im M.Ed. (oder anderem M.A.) mit einer Prüferin aus DaF/DaZ als Zweitgutachter:in
Bitte beachten Sie, dass alle Varianten mit den betroffenen Studiengangsleiter:innen abgesprochen sein müssen, um ein reibungsloses Anerkennungsverfahren zu gewährleisten. Falls Ihr:e Erstgutachter:in nicht aus DaF/DaZ ist, sind trotzdem eine enge fachliche Abstimmung (mit der DaF/DaZ-Zeitgutachterin oder in der Fachstudienberatung) und eine Präsentation im Masterkolloquium nötig.
Hinweis: Informieren Sie sich über die Vorgaben zur Anmeldung von Abschlussprüfungen in Ihren Fächern (etwa Einhaltung der Anmeldungen der Module MA.0 und MA.1 im Masterstudiengang DaF/DaZ; LINK) und besprechen Sie diese ggf. mit den zuständigen Studiengansberater:innen. Sie sollten sich sinnigerweise so anmelden, dass Sie einen großen Teil der Arbeit paralell zum Workload des Semesters bewältigen können.
Anerkennungsprocedere für die Masterarbeit:
Sobald die Masterarbeit, die nicht in DaF/DaZ angemeldet wurde, bestanden ist und die Note in Jogustine eingetragen wurde, können Sie den Antrag auf Anerkennung der Masterarbeit (siehe Formulare) stellen.
2) Mündliche Prüfung: Erst nach der Anerkennung bzw. der Notenvergabe in DaF/DaZ können Sie sich zur Mündlichen Prüfung in DaF/DaZ melden. Nur bei Variante 2 (2 Gutachter:innen aus einem anderen Fach bei der M.A.) können Sie selbst entscheiden, wer Sie in der Mündlichen Prüfung prüfen soll.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie ggf. nach den gültigen Regularien in beiden Studiengängen eine mündliche Prüfung nach den jeweiligen Vorgaben ablegen müssen.